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Das Problem

Ausländische Arbeitnehmer in der Türkei sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, kennen aber ihre Rechte und Pflichten oft nicht. Viele Arbeitgeber melden ausländische Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß an oder zahlen nur reduzierte Beiträge. Die Frage der Doppelversicherung und die Anrechenbarkeit von Versicherungszeiten sind für viele unklar. Ohne korrekte Anmeldung verlieren Arbeitnehmer wichtige Leistungsansprüche.

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Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert

Das Sozialversicherungs- und Allgemeine Krankenversicherungsgesetz Nr. 5510 verpflichtet alle Arbeitgeber zur Anmeldung und Beitragszahlung für ausländische Arbeitnehmer ab dem ersten Arbeitstag. Die Beitragssätze betragen insgesamt etwa 37,5% des Bruttogehalts (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz ermöglichen die Anrechnung von Versicherungszeiten. Die SGK (Sosyal Güvenlik Kurumu) ist für die Verwaltung zuständig.

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Was der Tourist tun sollte

Prüfen Sie regelmäßig über die SGK-Website (e-Devlet), ob Ihr Arbeitgeber die Beiträge korrekt abführt. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen zwischen der Türkei und Ihrem Heimatland besteht. Beantragen Sie bei Bedarf eine Entsendebescheinigung (A1-Formular), um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Bewahren Sie alle SGK-Auszüge und Gehaltsabrechnungen sorgfältig auf.

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Die Risiken

Nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge führen zum Verlust von Renten-, Kranken- und Unfallversicherungsansprüchen. Ohne bilaterale Abkommensregelung droht eine teure Doppelversicherung in beiden Ländern. Arbeitgeber, die keine SGK-Anmeldung vornehmen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und haften persönlich. Fehlende Versicherungszeiten können bei der späteren Rentenberechnung zu erheblichen Nachteilen führen.

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LetFix Lösung

LetFix berät ausländische Arbeitnehmer umfassend zur Sozialversicherung in der Türkei. Unsere Experten prüfen Ihre Anmeldung, klären bilaterale Abkommensregelungen und fordern versäumte Beitragszahlungen ein. Wir stellen sicher, dass Ihre Sozialversicherungsrechte vollständig geschützt sind.