Das Problem
Ausländische Immobilienbesitzer in der Türkei sind häufig mit einem komplexen Steuersystem konfrontiert, das sie nicht vollständig verstehen. Versäumte Steuerzahlungen führen zu erheblichen Säumniszuschlägen und können den Verkauf der Immobilie blockieren. Viele kennen ihre Pflicht zur Einkommensteuererklärung bei Mieteinnahmen nicht. Die jährliche Grundsteuererklärung und Wertermittlung sind für Ausländer besonders verwirrend.
Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert
Das Grundsteuergesetz Nr. 1319 verpflichtet alle Eigentümer zur jährlichen Grundsteuerzahlung, die je nach Gemeinde zwischen 0,1% und 0,6% des Steuerwertes beträgt. Die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen wird nach dem Einkommensteuergesetz Nr. 193 erhoben, wobei ein Freibetrag für Wohnraumvermietung gilt. Die Mehrwertsteuer bei Immobilienverkäufen richtet sich nach dem MwSt-Gesetz Nr. 3065. Die Wertzuwachssteuer fällt bei Verkäufen innerhalb von fünf Jahren an.
Was der Tourist tun sollte
Beantragen Sie eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt und melden Sie Ihre Immobilie ordnungsgemäß an. Zahlen Sie die Grundsteuer in zwei Raten (Mai und November) fristgerecht. Geben Sie Mieteinnahmen in der jährlichen Einkommensteuererklärung bis März an. Bewahren Sie alle Belege und Zahlungsnachweise mindestens fünf Jahre auf.
Die Risiken
Versäumte Grundsteuerzahlungen führen zu monatlichen Säumniszuschlägen und können zur Pfändung führen. Nicht deklarierte Mieteinnahmen stellen Steuerhinterziehung dar und werden mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Immobilienverkäufen innerhalb von fünf Jahren fällt Wertzuwachssteuer an, die oft vergessen wird. Doppelbesteuerungsabkommen müssen geprüft werden, um eine doppelte Steuerlast zu vermeiden.
LetFix Lösung
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