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Das Problem

Viele ausländische Staatsbürger möchten in der Türkei Immobilien erwerben, kennen jedoch die rechtlichen Voraussetzungen nicht. Das Gegenseitigkeitsprinzip wurde 2012 abgeschafft, dennoch gelten bestimmte Einschränkungen. Ohne fachkundige Beratung riskieren Käufer ungültige Verträge oder den Verlust ihrer Investition. Besonders in Küstenregionen und militärischen Sperrzonen gelten besondere Regeln.

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Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert

Gemäß dem Tapu-Gesetz Nr. 2644 (geändert durch Gesetz Nr. 6302) dürfen Ausländer in der Türkei Immobilien erwerben, sofern sie nicht aus einem der eingeschränkten Länder stammen. Die Gesamtfläche darf 30 Hektar nicht überschreiten und nicht mehr als 10% der Fläche eines Bezirks ausmachen. Artikel 35 regelt die Erwerbsbeschränkungen für ausländische Staatsbürger. Militärische Sperrzonen sind gemäß Gesetz Nr. 2565 vom Erwerb ausgeschlossen.

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Was der Tourist tun sollte

Beauftragen Sie zunächst einen zugelassenen Immobilienanwalt, der eine Grundbuchprüfung durchführt. Beantragen Sie eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt. Lassen Sie den Kaufvertrag notariell beurkunden und begleiten Sie den Tapu-Übertragungsprozess. Eröffnen Sie ein türkisches Bankkonto für die Zahlungsabwicklung.

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Die Risiken

Ohne rechtliche Prüfung können Belastungen, Hypotheken oder Bauverbote auf der Immobilie lasten. Ungültige Vollmachten führen häufig zu Betrugsfällen bei ausländischen Käufern. Verstöße gegen die Flächenbeschränkungen können zur Zwangsveräußerung führen. Nicht genehmigte Bauten können behördliche Abrissverfügungen nach sich ziehen.

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LetFix Lösung

LetFix verbindet Sie mit spezialisierten Immobilienanwälten, die den gesamten Kaufprozess begleiten. Unsere Experten prüfen das Grundbuch, erstellen sichere Verträge und begleiten Sie bei der Tapu-Übertragung. Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihre Investition geschützt ist.