Das Problem
Baumängel sind ein häufiges Problem bei Neubauten in der Türkei, besonders bei Projekten, die an Ausländer vermarktet werden. Versteckte Mängel wie fehlerhafte Isolierung, Risse oder minderwertige Materialien werden oft erst nach dem Einzug entdeckt. Bauträger reagieren häufig nicht auf Beschwerden ausländischer Käufer. Die Gewährleistungsfristen sind vielen Käufern nicht bekannt.
Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert
Das Obligationenrecht Nr. 6098 gewährt in Artikel 478 eine fünfjährige Gewährleistungsfrist für Bauwerke, bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt eine 20-jährige Frist. Das Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502 bietet zusätzlichen Schutz für Wohnungskäufer mit einer zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung. Die Bauverordnung (İmar Kanunu Nr. 3194) legt technische Standards fest, deren Nichteinhaltung Schadensersatzansprüche begründet.
Was der Tourist tun sollte
Dokumentieren Sie alle Mängel sofort mit Fotos, Videos und einem schriftlichen Sachverständigengutachten. Senden Sie dem Bauträger eine formelle Mängelanzeige per Notar (İhtarname). Beauftragen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen mit der Begutachtung. Beantragen Sie bei Gericht eine Beweissicherung (Tespit Davası) zur Sicherung Ihrer Ansprüche.
Die Risiken
Ohne fristgerechte Mängelanzeige können Gewährleistungsansprüche verfallen. Bauträger können während laufender Verfahren Insolvenz anmelden, was die Durchsetzung erschwert. Mündliche Zusagen des Bauträgers haben ohne schriftliche Dokumentation keinen Beweiswert. Die Kosten für Sachverständigengutachten müssen zunächst vom Käufer vorgestreckt werden.
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