Das Problem
Ausländische Mieter in der Türkei werden häufig mit unrechtmäßigen Räumungsdrohungen konfrontiert. Vermieter versuchen oft, Mieter ohne Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zu verdrängen. Die Unkenntnis des türkischen Räumungsrechts macht Ausländer besonders verwundbar. Viele wissen nicht, dass eine Räumung nur durch Gerichtsbeschluss erfolgen darf.
Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert
Gemäß Artikel 350-356 des Obligationenrechts Nr. 6098 kann ein Vermieter nur aus gesetzlich festgelegten Gründen kündigen. Eigenbedarf, wesentliche Renovierung und Nichtzahlung der Miete sind die häufigsten Gründe. Das Vollstreckungsgesetz Nr. 2004 regelt das Räumungsverfahren über das İcra-Amt. Eine Räumung ohne richterlichen Beschluss ist nach Artikel 432 des türkischen Strafgesetzbuches strafbar.
Was der Tourist tun sollte
Bewahren Sie alle Mietverträge und Zahlungsnachweise sorgfältig auf. Reagieren Sie auf jede schriftliche Kündigung innerhalb der gesetzlichen Frist mit einem Anwalt. Zahlen Sie die Miete weiterhin pünktlich und dokumentieren Sie alle Zahlungen. Akzeptieren Sie keine mündlichen Räumungsaufforderungen ohne gerichtlichen Beschluss.
Die Risiken
Bei Nichtzahlung der Miete kann der Vermieter nach zwei erfolglosen Mahnungen die Räumung beantragen. Eigenbedarf des Vermieters ist ein legitimer Kündigungsgrund, aber die Beweislast liegt beim Vermieter. Selbsthilferäumungen durch den Vermieter sind strafbar und berechtigen zum Schadensersatz. Befristete Mietverträge enden automatisch, unbefristete erfordern eine ordentliche Kündigung.
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