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Das Problem

Ausländische Wohnungseigentümer in der Türkei haben häufig Konflikte mit der Eigentümergemeinschaft (Kat Malikleri). Sprachbarrieren verhindern die aktive Teilnahme an Eigentümerversammlungen. Ungerechtfertigte Hausgeldforderungen und intransparente Abrechnungen sind weit verbreitet. Viele ausländische Eigentümer wissen nicht, dass sie Beschlüsse der Eigentümerversammlung anfechten können.

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Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert

Das Wohnungseigentumsgesetz Nr. 634 regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer umfassend. Artikel 28 bestimmt die Verwaltungsordnung, Artikel 37-40 regeln die Eigentümerversammlung und deren Beschlussfähigkeit. Hausgeldpflichten ergeben sich aus Artikel 20, wobei der Anteil nach Miteigentumsanteilen berechnet wird. Beschlüsse können gemäß Artikel 33 innerhalb eines Monats beim Friedensgericht angefochten werden.

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Was der Tourist tun sollte

Nehmen Sie aktiv an Eigentümerversammlungen teil oder lassen Sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten. Fordern Sie die jährliche Abrechnung und den Wirtschaftsplan schriftlich an. Überprüfen Sie alle Hausgeldbeschlüsse auf Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit. Dokumentieren Sie alle Zahlungen und Korrespondenz mit der Verwaltung schriftlich.

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Die Risiken

Nicht gezahltes Hausgeld kann zur gerichtlichen Zwangsvollstreckung und Pfändung führen. Unrechtmäßige Beschlüsse der Eigentümerversammlung müssen innerhalb eines Monats angefochten werden, sonst werden sie bestandskräftig. Eigenmächtige Änderungen an der Fassade oder den Gemeinschaftsflächen können Schadensersatzansprüche auslösen. Die Verwaltung kann bei säumigen Eigentümern Mahnverfahren einleiten.

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LetFix Lösung

LetFix bietet spezialisierte Rechtsberatung für ausländische Wohnungseigentümer in der Türkei. Wir prüfen Hausgeldabrechnungen, fechten unrechtmäßige Beschlüsse an und vertreten Sie bei Streitigkeiten mit der Eigentümergemeinschaft. Unsere Anwälte begleiten Sie zu Eigentümerversammlungen und setzen Ihre Rechte durch.