Das Problem
Freiberufliche Tätigkeit als Ausländer in der Türkei ist rechtlich komplex und erfordert sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch steuerliche Registrierung. Viele Ausländer arbeiten informell als Freiberufler, ohne die rechtlichen Konsequenzen zu kennen. Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung hat erhebliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Ohne ordnungsgemäße Registrierung können Aufträge nicht legal abgerechnet werden.
Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert
Ausländer benötigen gemäß Gesetz Nr. 6735 eine unabhängige Arbeitserlaubnis (Bağımsız Çalışma İzni) für freiberufliche Tätigkeiten, die vom Ministerium für Arbeit erteilt wird. Steuerlich wird die freiberufliche Tätigkeit durch Artikel 65-66 des Einkommensteuergesetzes Nr. 193 geregelt (Serbest Meslek Kazancı). Die Registrierung beim Finanzamt als Freiberufler (Serbest Meslek Erbabı) ist Pflicht. Sozialversicherungspflicht besteht gemäß Gesetz Nr. 5510 als sogenannter 4/b-Versicherter.
Was der Tourist tun sollte
Beantragen Sie eine unabhängige Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit. Registrieren Sie sich beim zuständigen Finanzamt und erhalten Sie eine Steuernummer für freiberufliche Einkünfte. Melden Sie sich bei der SGK als 4/b-Versicherter an und zahlen Sie die monatlichen Beiträge. Stellen Sie für alle Leistungen ordnungsgemäße Rechnungen (Serbest Meslek Makbuzu) aus.
Die Risiken
Freiberufliche Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis ist illegal und kann zur Abschiebung und einem Einreiseverbot führen. Nicht deklarierte Einkünfte stellen Steuerhinterziehung dar und werden mit erheblichen Bußgeldern bestraft. Ohne SGK-Anmeldung haben Freiberufler keinen Krankenversicherungs- und Rentenanspruch. Die Scheinselbstständigkeit wird von den Behörden aktiv verfolgt und kann zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen führen.
LetFix Lösung
LetFix unterstützt ausländische Freiberufler bei der legalen Aufnahme ihrer Tätigkeit in der Türkei. Unsere Anwälte beantragen die Arbeitserlaubnis, übernehmen die steuerliche Registrierung und beraten zur Sozialversicherung. Wir stellen sicher, dass Ihre freiberufliche Tätigkeit vollständig rechtskonform ist.

