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Das Problem

Ausländische Unternehmen in der Türkei sind mit einem komplexen Steuersystem konfrontiert, das sich von europäischen Standards erheblich unterscheidet. Die vierteljährlichen und monatlichen Steuererklärungspflichten sind umfangreich und die Fristen streng. Versäumte Erklärungen führen zu hohen Strafzuschlägen und können die Geschäftstätigkeit einschränken. Viele ausländische Unternehmer kennen ihre Pflichten zur Quellensteuer und Verrechnungspreisdokumentation nicht.

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Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert

Das Körperschaftsteuergesetz Nr. 5520 besteuert in der Türkei ansässige Unternehmen mit einem Satz von 25% auf das weltweite Einkommen. Das Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065 sieht Regelsteuersätze von 1%, 10% und 20% vor. Das Einkommensteuergesetz Nr. 193 regelt die Quellensteuer auf Gehälter, Mieten und Dienstleistungen. Die Verfahrensordnung Nr. 213 definiert Buchführungspflichten und Aufbewahrungsfristen von fünf Jahren.

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Was der Tourist tun sollte

Beauftragen Sie einen in der Türkei zugelassenen Steuerberater (YMM oder SMMM) mit der Buchführung. Richten Sie ein elektronisches Steuererklärungssystem (e-Beyanname) ein. Stellen Sie sicher, dass alle monatlichen und vierteljährlichen Erklärungen fristgerecht eingereicht werden. Dokumentieren Sie alle Geschäftsvorfälle mit ordnungsgemäßen Rechnungen (e-Fatura).

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Die Risiken

Verspätete Steuererklärungen führen zu Strafzuschlägen von bis zu 100% der geschuldeten Steuer. Die Geschäftsführer haften persönlich für Steuerschulden der Gesellschaft gemäß Artikel 10 des Steuerverfahrensgesetzes. Fehlerhafte Verrechnungspreise bei internationalen Transaktionen können zu Nachversteuerungen führen. Steuerbetrug wird in der Türkei strafrechtlich verfolgt und kann zu Freiheitsstrafen führen.

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LetFix Lösung

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