Das Problem
Ausländische Unternehmer in der Türkei müssen bei der Einstellung von Mitarbeitern zahlreiche arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. Das türkische Arbeitsrecht ist stark arbeitnehmerschützend und unterscheidet sich erheblich von vielen europäischen Rechtssystemen. Fehler bei Arbeitsverträgen, Sozialversicherungsanmeldungen oder Kündigungen können zu hohen Nachzahlungen und Klagen führen. Die Mindestlohnregelungen und Überstundenvorschriften werden häufig falsch angewendet.
Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert
Das Arbeitsgesetz Nr. 4857 regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern umfassend. Artikel 8 schreibt schriftliche Arbeitsverträge für Beschäftigungen über einem Monat vor. Die Sozialversicherung wird durch Gesetz Nr. 5510 geregelt, wobei der Arbeitgeber die Anmeldung vor Arbeitsbeginn vornehmen muss. Artikel 17-21 des Arbeitsgesetzes regeln die Kündigung, wobei der Kündigungsschutz nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit greift.
Was der Tourist tun sollte
Erstellen Sie rechtskonforme Arbeitsverträge mit Hilfe eines Arbeitsrechtsanwalts. Melden Sie jeden Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) an. Richten Sie eine ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung mit monatlichen SGK-Meldungen ein. Informieren Sie sich über die aktuellen Mindestlöhne und arbeitsrechtlichen Pflichten.
Die Risiken
Nicht angemeldete Beschäftigung wird mit hohen Bußgeldern bestraft und kann zur strafrechtlichen Verfolgung führen. Fehlerhafte Kündigungen führen zu Abfindungszahlungen und Wiedereinstellungsklagen. Überstundenverstöße und Mindestlohnunterschreitungen können zu Nachzahlungen plus Zinsen führen. Arbeitsunfälle ohne ordnungsgemäße Anmeldung begründen die volle Haftung des Arbeitgebers.
LetFix Lösung
LetFix bietet umfassende arbeitsrechtliche Beratung für ausländische Arbeitgeber in der Türkei. Unsere Anwälte erstellen Arbeitsverträge, beraten zur Sozialversicherung und vertreten Sie bei Arbeitsstreitigkeiten. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen alle arbeitsrechtlichen Pflichten erfüllt.

