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Das Problem

Der internationale Handel mit der Türkei unterliegt zahlreichen Vorschriften, die für ausländische Unternehmer schwer durchschaubar sind. Zolltarife, Einfuhrbeschränkungen und Dokumentenpflichten variieren je nach Warenart erheblich. Ohne korrekte Zollanmeldung drohen Beschlagnahme der Waren und hohe Bußgelder. Die Türkei als Zollunionspartner der EU hat besondere Handelsregeln.

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Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert

Das Zollgesetz Nr. 4458 regelt den gesamten Warenverkehr über die türkische Grenze. Die Außenhandelsverordnung und das Gesetz Nr. 1567 über den Schutz des türkischen Währungswertes legen Devisenbeschränkungen fest. Die EU-Türkei-Zollunion befreit Industrieprodukte von Zöllen, nicht jedoch landwirtschaftliche Erzeugnisse. Artikel 235 des Zollgesetzes bestraft Zollvergehen mit dem zwei- bis dreifachen des Warenwerts als Geldstrafe.

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Was der Tourist tun sollte

Registrieren Sie Ihr Unternehmen beim zuständigen Handelsregister und erhalten Sie eine Außenhändlernummer. Beauftragen Sie einen Zollagenten (Gümrük Müşaviri) für die korrekte Zollanmeldung. Prüfen Sie, ob für Ihre Waren Einfuhrgenehmigungen, Konformitätszertifikate oder Gesundheitszeugnisse erforderlich sind. Richten Sie ein GTIP-Klassifizierungssystem für Ihre Produkte ein.

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Die Risiken

Falsche Zollklassifizierung kann zu Nachverzollung und erheblichen Strafzahlungen führen. Ohne gültige Konformitätszertifikate werden Waren an der Grenze zurückgehalten. Devisenverstöße bei Auslandszahlungen werden streng verfolgt. Anti-Dumping-Zölle und Zusatzzölle können die Wirtschaftlichkeit von Importen erheblich beeinträchtigen.

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LetFix Lösung

LetFix verbindet Sie mit Handelsrechtsexperten und Zollagenten, die den gesamten Import-Export-Prozess begleiten. Wir prüfen Zolltarife, beschaffen erforderliche Genehmigungen und stellen die korrekte Dokumentation sicher. Unsere Experten optimieren Ihre Zollkosten und minimieren rechtliche Risiken.