Das Problem
Gewerbemietverträge in der Türkei unterscheiden sich erheblich von Wohnraummietverträgen und bieten weniger Mieterschutz. Ausländische Unternehmer akzeptieren oft nachteilige Vertragsbedingungen, weil sie die rechtlichen Besonderheiten nicht kennen. Hohe Kautionsforderungen, einseitige Kündigungsrechte und undurchsichtige Nebenkosten sind häufige Probleme. Die Mieterhöhungsregeln für Gewerbeimmobilien sind flexibler als bei Wohnraum.
Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert
Gewerbemietverträge werden durch die Artikel 339-356 des Obligationenrechts Nr. 6098 geregelt, wobei einige Schutzvorschriften nur für Wohnraum gelten. Die Mieterhöhung ist bei Gewerbemietverträgen frei verhandelbar, sofern die Parteien dies im Vertrag festlegen. Der Vermieter kann gemäß Artikel 347 nach zehn Jahren ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kaution wird durch Artikel 342 auf maximal drei Monatsmieten begrenzt.
Was der Tourist tun sollte
Lassen Sie jeden Gewerbemietvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen und verhandeln. Achten Sie besonders auf Mieterhöhungsklauseln, Kündigungsfristen und Nebenkosten. Vereinbaren Sie schriftlich die erlaubte Nutzungsart und eventuelle Umbaumaßnahmen. Lassen Sie den Vertrag notariell beglaubigen für zusätzliche Rechtssicherheit.
Die Risiken
Ohne schriftliche Vereinbarung zur Mieterhöhung kann der Vermieter bei Vertragsverlängerung erhebliche Erhöhungen durchsetzen. Ein Verstoß gegen die vereinbarte Nutzungsart berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Nicht vereinbarte Umbaumaßnahmen müssen bei Auszug auf eigene Kosten rückgängig gemacht werden. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen droht die sofortige Räumung.
LetFix Lösung
LetFix-Anwälte sind spezialisiert auf Gewerbemietrecht und schützen die Interessen ausländischer Mieter. Wir verhandeln faire Vertragsbedingungen, prüfen bestehende Verträge und vertreten Sie bei Streitigkeiten. Unsere Experten kennen die Besonderheiten des türkischen Gewerbemietrechts.

