Das Problem
Das Erbrecht in der Türkei betrifft viele Ausländer, die Immobilien oder andere Vermögenswerte besitzen oder von türkischen Staatsbürgern erben. Die gesetzliche Erbfolge nach türkischem Recht weicht von vielen europäischen Systemen ab und überrascht viele Erben. Die Nachlasssteuer, die Erteilung des Erbscheins und die Übertragung von Immobilien im Grundbuch sind bürokratische Herausforderungen. Konflikte zwischen verschiedenen Rechtsordnungen machen internationale Erbfälle besonders komplex.
Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert
Das türkische Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch Nr. 4721 in den Artikeln 495-682 geregelt. Die gesetzliche Erbfolge kennt vier Ordnungen: Kinder, Eltern, Großeltern und Ehegatten. Der überlebende Ehegatte erbt je nach Ordnung 1/4 bis 3/4 des Nachlasses. Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz Nr. 7338 besteuert Erbschaften progressiv von 1% bis 30%. Gemäß MÖHUK Artikel 20 richtet sich das Erbstatut nach dem Heimatrecht des Erblassers für bewegliches Vermögen und nach dem Belegenheitsrecht für Immobilien.
Was der Tourist tun sollte
Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Beantragung des Erbscheins (Veraset İlamı) beim zuständigen Nachlassgericht. Geben Sie die Erbschaftssteuererklärung innerhalb der gesetzlichen Frist ab. Lassen Sie die Immobilienübertragung im Grundbuch (Tapu) auf die Erben umschreiben. Prüfen Sie, ob Doppelbesteuerungsabkommen die Erbschaftssteuer reduzieren können.
Die Risiken
Ohne fristgerechte Erbschaftssteuererklärung drohen Säumniszuschläge und Verzugszinsen. Die Annahme der Erbschaft umfasst auch die Schulden des Erblassers, die Ausschlagung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. Immobilien können nicht verkauft oder belastet werden, bevor die Erbschaftssteuer vollständig gezahlt ist. Konflikte zwischen Erben können zu langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren führen.
LetFix Lösung
LetFix begleitet ausländische Erben durch das gesamte Nachlassverfahren in der Türkei. Unsere Anwälte beantragen den Erbschein, erstellen die Steuererklärung und übertragen die Immobilien im Grundbuch. Wir lösen Erbstreitigkeiten und optimieren die steuerliche Belastung.

