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Das Problem

Internationale Sorgerechtsfälle in der Türkei sind emotional belastend und rechtlich äußerst komplex. Die Frage, welches Gericht zuständig ist und welches Recht angewendet wird, ist oft umstritten. Kindesentführungen über Ländergrenzen hinweg sind ein ernstes Problem, insbesondere wenn ein Elternteil das Kind in die Türkei oder aus der Türkei verbringt. Die Durchsetzung ausländischer Sorgerechtsentscheidungen in der Türkei ist nicht immer gewährleistet.

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Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert

Das Sorgerecht wird in den Artikeln 335-351 des Zivilgesetzbuches Nr. 4721 geregelt. Die Türkei ist Vertragsstaat des Haager Kindesentführungsübereinkommens von 1980, umgesetzt durch Gesetz Nr. 5717. Bei internationaler Kindesentführung ist das Familiengericht in Ankara zuständig. Das Kindeswohl (Çocuğun Üstün Yararı) ist gemäß Artikel 339 der oberste Maßstab für alle Entscheidungen. Gemäß MÖHUK Artikel 14 ist das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes anwendbar.

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Was der Tourist tun sollte

Handeln Sie bei Kindesentführung sofort und beantragen Sie die Rückführung über das Justizministerium als zentrale Behörde. Beantragen Sie beim Familiengericht eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des Umgangsrechts. Dokumentieren Sie Ihre enge Beziehung zum Kind und Ihre Erziehungsfähigkeit. Kooperieren Sie mit Anwälten in beiden Ländern für eine koordinierte Strategie.

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Die Risiken

Ohne sofortiges Handeln bei Kindesentführung verschlechtert sich die Rückführungschance erheblich nach einem Jahr. Die Türkei setzt das Haager Übereinkommen nicht immer konsequent um, was zu Verzögerungen führt. Eigenmächtige Verbringung des Kindes ins Ausland kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Sorgerechtsentscheidungen können bei veränderten Umständen abgeändert werden, was Rechtsunsicherheit schafft.

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LetFix Lösung

LetFix bietet spezialisierte Vertretung in internationalen Sorgerechtsfällen. Unsere Anwälte handeln sofort bei Kindesentführung, beantragen Rückführungen und vertreten Sie vor dem Familiengericht. Wir arbeiten mit einem internationalen Netzwerk von Familienrechtsanwälten zusammen.