Das Problem
Sie haben online eine Ferienvilla oder -wohnung in der Türkei gebucht, die gesamte Miete im Voraus bezahlt – doch am Anreisetag existiert die Unterkunft entweder gar nicht oder sie ist von jemand anderem besetzt. Der Betrüger ist nicht mehr erreichbar und Ihr Geld ist verschwunden.
Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert
Nach türkischem Schuldrecht ist ein Mietvertrag ein für beide Parteien verbindliches Rechtsdokument. Das Kassieren einer Vorauszahlung über ein gefälschtes Inserat ohne anschließende Übergabe der Unterkunft erfüllt den Tatbestand des Betrugs gemäß Artikel 157 des türkischen Strafgesetzbuchs, der mit einer Freiheitsstrafe von 2 bis 7 Jahren geahndet wird. Das türkische Verbraucherschutzgesetz räumt Ihnen bei Buchungen von Ferienvermietungen zudem ein Widerrufsrecht und einen Rückerstattungsanspruch ein.
Was der Tourist tun sollte
Überprüfen Sie vor der Zahlung das Grundbuch und die Identität des Vermieters; nutzen Sie auf seriösen Plattformen nur verifizierte Inserate. Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, erstatten Sie sofort Anzeige bei der örtlichen Polizei, sichern Sie alle Zahlungsbelege und Korrespondenz. Bei Zahlung per Kreditkarte oder Banküberweisung können Sie auch ein Chargeback-Verfahren einleiten.
Die Risiken
Betrüger betreiben ihre gefälschten Inserate häufig aus anderen Städten oder aus dem Ausland, was ihre Aufspürung erschwert. Bei Barzahlung ist eine Rückerstattung nahezu ausgeschlossen. Zusätzlich entstehen Ihnen Mehrkosten und Stress durch die kurzfristige Suche nach einer Ersatzunterkunft.
LetFix Lösung
LetFix unterstützt Betrugsopfer bei der Vorbereitung von Strafanzeigen, bei Bank-Rückbuchungsverfahren und bei der Einleitung zivilrechtlicher Schadensersatzklagen. Wird der Täter identifiziert, arbeiten unsere Anwälte eng mit der türkischen Staatsanwaltschaft zusammen, um die Rückerstattung Ihres Geldes durchzusetzen.

