Das Problem
Abschiebungsbescheide in der Türkei werden oft ohne ausreichende Erklärung zugestellt, und die Fristen für Rechtsmittel sind sehr kurz. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie das Recht haben, Widerspruch einzulegen und einen Aufschub zu beantragen. In Abschiebehaft haben Ausländer eingeschränkten Zugang zu rechtlicher Beratung. Die Angst vor der Abschiebung verhindert oft, dass Betroffene rechtzeitig handeln.
Wie das Gesetz in der Türkei funktioniert
Das Ausländer- und Internationales Schutzgesetz Nr. 6458 regelt in den Artikeln 52-60 die Abschiebung. Gegen einen Abschiebungsbescheid kann gemäß Artikel 53 innerhalb von sieben Tagen beim Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Artikel 59 regelt die Abschiebehaft, die maximal sechs Monate dauern darf (in Ausnahmefällen weitere sechs Monate). Das Verbot der Abschiebung bei Folterrisiko ist in Artikel 55 verankert.
Was der Tourist tun sollte
Legen Sie sofort innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung Widerspruch beim zuständigen Verwaltungsgericht ein. Beauftragen Sie umgehend einen Anwalt, der Akteneinsicht nimmt und einen Eilantrag auf Aussetzung stellt. Dokumentieren Sie alle Umstände, die gegen eine Abschiebung sprechen (familiäre Bindungen, Gesundheitszustand). Kontaktieren Sie Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat für konsularische Unterstützung.
Die Risiken
Das Versäumen der siebentägigen Widerspruchsfrist führt zur Rechtskraft des Abschiebungsbescheids. Ohne anwaltliche Vertretung sind die Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren deutlich geringer. Ein Einreiseverbot von bis zu fünf Jahren kann verhängt werden. Abschiebehaft kann mehrere Monate dauern, wenn der Widerspruch nicht erfolgreich ist.
LetFix Lösung
LetFix bietet sofortige anwaltliche Hilfe bei Abschiebungsbescheiden. Unsere Anwälte legen fristgerecht Widerspruch ein, beantragen Eilrechtsschutz und vertreten Sie vor dem Verwaltungsgericht. Wir setzen alles daran, Ihre Rechte zu schützen und eine faire Behandlung sicherzustellen.

